Ein Lehrabbruch kann eine schwierige Erfahrung sein. Es kann aber auch der Anfang von etwas Neuem, von etwas Gutem sein. Hier findest du Tipps und Unterstützung, wenn du in der Lehre unzufrieden bist oder die Lehre abbrichst.
- Der Beruf gefällt dir nicht
- Der Lehrbetrieb gefällt dir nicht
- Der Lehrbetrieb ist mit deiner Arbeit nicht zufrieden
- Du hast Schwierigkeiten in der Berufsschule
Diese Gründe müssen nicht immer zu einem Lehrabbruch führen. Manchmal kann ein Lehrabbruch verhindert werden, indem du Schwierigkeiten oder Unzufriedenheiten frühzeitig ansprichst. Du kannst das Gespräch mit den Vorgesetzten oder einer anderen Person aus dem Betrieb suchen. Auch bei schulischen Schwierigkeiten ist es wichtig, diese frühzeitig anzusprechen, damit man gemeinsam nach einer Lösung suchen kann. Melde dich bei einer Lehrperson an der Berufsschule und in deinem Betrieb.
Unterstützung bei Schwierigkeiten in der Lehre
Bist du in der Lehre unzufrieden bist oder Schwierigkeiten? Dann kannst du auch Unterstützung von Fachpersonen holen. Im Kanton Zürich gibt es das kostenlose Beratungs-Angebot kabel. Melde dich bei dort.
Es kommt zu einem Lehrabbruch, wie weiter?
Ein Lehrabbruch bedeutet nicht das Ende der beruflichen Laufbahn. Es kann der Anfang von etwas Neuem, von etwas Gutem sein. Wichtig dabei ist, dass du dir Gedanken dazu machst, weshalb es für dich oder vielleicht auch für deinen Lehrbetrieb nicht mehr das Richtige war.
Interessierst du dich für einen neuen Lehrberuf? Dann empfehlen wir dir: Lass dir Zeit und setze dich mit verschiedenen Berufen auseinander. Überlege dir, welcher Beruf dir Freude macht und welchen du dir für deinen Alltag vorstellenkannst. Für die Berufswahl kannst du das Laufbahnzentrum besuchen
Den Lehrvertrag auflösen
Während der Probezeit können du oder der Lehrbetrieb das Lehrverhältnis mit einer Kündigung und einer Frist von sieben Tagen jederzeit beenden.
Nach der Probezeit kann ein Lehrvertag grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst werden. Das heisst: Der Lehrbetrieb und du müssen beide einverstanden sein. Nur in Ausnahmen kann der Lehrvertrag einseitig aufgelöst werden.
Bei einer Lehrvertragsauflösung wird das Berufsbildungsamt informiert und sie unterstützen dich. Du kannst zusätzlich Unterstützung von externen Beratungsstellen holen, zum Beispiel von kabel und JOB SHOP / INFO SHOP.
Nach dem Lehrabbruch die Berufsschule und Lehre fortsetzen
Wenn es zu einer Auflösung des Lehrvertrags kommt, hast du die Möglichkeit, die Berufsschule während drei Monaten weiterhin zu besuchen. Wenn du in dieser Zeit einen neuen Lehrbetrieb findest, kannst du deine Lehre fortsetzen.
Wünschst du bei der Suche nach einem neuen Lehrbetrieb Unterstützung? Dann melde dich bei uns, oder schau in unserer Linksammlung nach weiteren Unterstützungs-Angeboten.
Unterstützung bei der Lehrstellensuche
In unserer Linksammlung findest du verschiedene Angebote für junge Menschen in der Stadt Zürich.
Weitere Tipps bei einer Lehrvertragsauflösung
- Unfallversicherung: Während der Lehre bist du über den Lehrbetrieb unfallversichert. Nach einer Lehrvertragsauflösung bist du weitere 30 Tage versichert. Danach musst du selbst eine Unfallversicherung abschliessen. Du kannst dich dafür bei deiner Krankenversicherung melden. Wenn du innerhalb von 30 Tagen an einem neuen Ort beginnst zu arbeiten, erledigt sich das von allein.
- Lehrzeugnis oder Lehrbestätigung anfordern: Bitte deinen Lehrbetrieb um eine Lehrbestätigung oder ein Lehrzeugnis. Du hast das Recht darauf. Im Dokument muss das Berufsfeld sowie die Dauer der beruflichen Grundbildung stehen.
- Beim RAV anmelden: Wenn du den Lehrvertrag auflöst und noch keine Anschlusslösung hast, solltest du dich beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden.
Möchtest du Unterstützung beim Bewerben?
Falls du in der Stadt Zürich wohnst, kannst du kostenlos bei JOB SHOP / INFO SHOP einen Termin vereinbaren. Wir unterstützen dich und können mit dir besprechen, wie es weiter geht.