JOB SHOP / INFO SHOP https://www.info-shop.ch/ Anlaufstelle für junge Menschen Wed, 30 Oct 2024 17:52:46 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.2 https://www.info-shop.ch/wp-content/uploads/2020/04/cropped-JS-IS_Favicon-32x32.png JOB SHOP / INFO SHOP https://www.info-shop.ch/ 32 32 Tipps zur Wohnungs-Suche in der Stadt Zürich https://www.info-shop.ch/tipps/tipps-zur-wohnungssuche-in-der-stadt-zuerich/ Wed, 04 Sep 2024 07:51:18 +0000 https://www.info-shop.ch/?p=13495 Der Beitrag Tipps zur Wohnungs-Suche in der Stadt Zürich erschien zuerst auf JOB SHOP / INFO SHOP.

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Günstige Wohnungen sind in der Stadt Zürich selten. Wir geben Tipps für die Wohnungs-Suche speziell für junge Menschen und Menschen in Ausbildung.

Überlegungen zu Beginn der Wohnungs-Suche

Bevor du mit der Wohnungs-Suche in Zürich startest, überlege dir:

Wo möchtest du wohnen?

In der Stadt Zürich oder ausserhalb, Lage und Entfernung zum Arbeitsplatz oder zur Schule.

Was ist dir wichtig an der Wohnung?

Anzahl Zimmer, Ausstattung, Haustiere erlaubt, Balkon, und so weiter.

Wie viel darf die Miete kosten?

Eine grobe Regel ist: Die Miete sollte einen Drittel deines Einkommens nicht überschreiten.

Hast du ein sicheres Einkommen?

Stipendien beantragen braucht viel Zeit, und Temporär-Jobs sind finanziell riskanter. Plane mehrere Monate voraus und achte darauf, dass du Reserven hast.

Budget erstellen (budgetberatung.ch)

Erstelle ein Budget, um sicherzustellen, dass du dir die Wohnung leisten kannst.

Welche Dokumente brauche ich für die Wohnungssuche?

Für die Wohnungssuche in Zürich benötigst du oft folgende Dokumente.

  • Aktueller Betreibungs-Auszug
  • Ausweis (ID, Ausländer-Ausweis oder Pass)
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate (empfohlen)
  • Mietzinsbestätigung (falls du bei der Sozialhilfe oder IV bist)
  • Kurzer Bewerbungsbrief (empfohlen)
  • Aktueller Mietvertrag
  • Steuer-Schlussrechnung

Bereite sie alle vor, damit du sie schnell zur Hand hast.

Trotz Betreibung eine Wohnung finden

Der Betreibungs-Auszug zeigt an, ob du Betreibungen (Schulden) hast oder hattest. Wenn du einen Eintrag im Betreibungsregister hast, kann das ein Nachteil sein bei der Wohnungssuche. Dann empfehlen wir:

  • Eintrag löschen lassen: Der*die Gläubiger*in kann bezahlte Betreibungen löschen, wenn du sie darum bittest.
  • Referenz-Schreiben: Bitte deine jetzige Vermieter*in um eine Bestätigung, dass du die Miete immer pünktlich bezahlt hast.
  • Transparenz: Erkläre im Bewerbungsbrief, dass du keine finanziellen Schwierigkeiten mehr hast.

Wie finde ich eine Wohnung in Zürich?

Um eine Wohnung zu finden, kannst du auf verschiedenen Wegen gleichzeitig suchen:

Freund*innen und Familie

Informiere deine Freund*innen, Bekannte, Familie und Kolleg*innen bei der Arbeit. Manchmal wissen sie von freien Wohnungen, die (noch) nicht ausgeschrieben sind.

Stadtwohnungen Stadt Zürich

Die Stadt Zürich vermietet selbst günstige Wohnungen. Für Menschen mit tiefem Einkommen gibt es subventionierte Wohnungen mit einer zusätzlich reduzierten Miete.

 Liegenschaften Stadt Zürich

Wohngemeinschaften (WG)

Eine WG eignet sich, wenn du mit anderen Menschen zusammenleben möchtest. WGs sind oft günstiger, als allein zu leben.

WG finden auf wgzimmer.ch

Online suchen

Nutze das Internet, um nach Wohnungen zu suchen. Erstelle Such-Abos nach deinen Wünschen. Dann erfährst du per Mail von neuen Wohnungen.

homegate.ch, flatfox.ch, immoscout24.ch, ronorp.ch, …

Genossenschaften

Kontaktiere Wohnbau-Genossenschaften und setze dich auf die Warteliste. Wohnbau-Genossenschaften bieten oft günstigere Mieten an.

Wohnbau-Genossenschaften in der Stadt Zürich

Wohnformen für Menschen in Ausbildung

Für junge Menschen in einer Ausbildung gibt es zum Teil besondere, günstige Wohnformen.

Wohnen für Lernende oder Studierende

Wichtige Tipps für die Wohnungs-Suche

  • Regelmässig schauen: Suche am besten mehrmals pro Woche.
  • Alle Unterlagen bereit haben: Bereite alle notwendigen Dokumente vor, um schnell reagieren zu können.
  • Schnell reagieren: Wenn du eine passende Wohnung findest, melde dich sofort.
  • Wohnungen besichtigen: Versuche, die Wohnung zu besichtigen, bevor du dich entscheidest.
  • Geduldig bleiben: Die Wohnungssuche kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Bleib geduldig und gib nicht auf.
  • Aufmerksam lesen und kommunizieren: Lies die Inserate sorgfältig und stelle sicher, dass du alle wichtigen Informationen verstehst.
  • Mache Pausen, wenn dich die Wohnungssuche erschöpft.
  • Vorsicht vor Betrug: Sei vorsichtig bei der Wohnungssuche, um nicht auf einen Betrug hereinzufallen. Überweise niemals Geld, bevor du einen unterzeichneten Vertrag hast.

Möchtest du Unterstützung der Wohnungs-Suche?

Falls du 16 bis 25 Jahre alt bist und in der Stadt Zürich wohnst, kannst du kostenlos bei JOB SHOP / INFO SHOP einen Termin vereinbaren. Wir unterstützen dich und können mit dir besprechen, wie es weiter geht.

Bist du älter als 25 Jahre oder wohnst ausserhalb der Stadt Zürich? Wir unterstützen dich, ein passendes Angebot zu finden.

Weitere Tipps und Angebote

Domicil.png
Kanzleistrasse 80, 8004 Zürich, Schweiz
Stiftung Domicil vermittelt Wohnungen und haftet solidarisch für die Mietverhältnisse, indem sie für dich einen Mietvertrag abschl ... mehr lesen

mv-mieterinnenverband.png
Eine geeignete Wohnung zu finden, ist heute zu einer grossen Herausforderung geworden. Vielerorts ist das Angebot so knapp, dass b ... mehr lesen

Vorstellungsgespräch

Notwohnangebote und Adressen bei Obdachlosigkeit

Links und Adressen zu verschiedenen Notwohnangeboten für junge Menschen in der Stadt Zürich.

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Unzufrieden in der Lehre: Abbrechen oder weitermachen? https://www.info-shop.ch/tipps/unzufrieden-in-der-lehre-abbrechen-oder-weitermachen/ Thu, 02 May 2024 09:27:56 +0000 https://www.info-shop.ch/?p=13372 Der Beitrag Unzufrieden in der Lehre: Abbrechen oder weitermachen? erschien zuerst auf JOB SHOP / INFO SHOP.

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Ein Lehrabbruch kann eine schwierige Erfahrung sein. Es kann aber auch der Anfang von etwas Neuem, von etwas Gutem sein. Hier findest du Tipps und Unterstützung, wenn du in der Lehre unzufrieden bist oder die Lehre abbrichst.

Es gibt viele Menschen, die den Lehrvertrag auflösen möchten oder müssen. Für eine Lehrvertragsauflösung kann es verschiedene Gründe geben. Zum Beispiel:

  • Der Beruf gefällt dir nicht
  • Der Lehrbetrieb gefällt dir nicht
  • Der Lehrbetrieb ist mit deiner Arbeit nicht zufrieden
  • Du hast Schwierigkeiten in der Berufsschule

Diese Gründe müssen nicht immer zu einem Lehrabbruch führen. Manchmal kann ein Lehrabbruch verhindert werden, indem du Schwierigkeiten oder Unzufriedenheiten frühzeitig ansprichst. Du kannst das Gespräch mit den Vorgesetzten oder einer anderen Person aus dem Betrieb suchen. Auch bei schulischen Schwierigkeiten ist es wichtig, diese frühzeitig anzusprechen, damit man gemeinsam nach einer Lösung suchen kann. Melde dich bei einer Lehrperson an der Berufsschule und in deinem Betrieb.

Unterstützung bei Schwierigkeiten in der Lehre

Bist du in der Lehre unzufrieden bist oder Schwierigkeiten? Dann kannst du auch Unterstützung von Fachpersonen holen. Im Kanton Zürich gibt es das kostenlose Beratungs-Angebot kabel. Melde dich bei dort.

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Mühlebachstrasse 19, 8008 Zürich
Kabel ist eine Beratungsstelle rund um die Berufslehre. Kabel kann dich unter anderem bei folgenden Themen beraten und unterstütze ... mehr lesen

Es kommt zu einem Lehrabbruch, wie weiter?

Ein Lehrabbruch bedeutet nicht das Ende der beruflichen Laufbahn. Es kann der Anfang von etwas Neuem, von etwas Gutem sein. Wichtig dabei ist, dass du dir Gedanken dazu machst, weshalb es für dich oder vielleicht auch für deinen Lehrbetrieb nicht mehr das Richtige war.

Interessierst du dich für einen neuen Lehrberuf? Dann empfehlen wir dir: Lass dir Zeit und setze dich mit verschiedenen Berufen auseinander. Überlege dir, welcher Beruf dir Freude macht und welchen du dir für deinen Alltag vorstellenkannst. Für die Berufswahl kannst du das Laufbahnzentrum besuchen

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Konradstrasse 58, 8005 Zürich
Das Laufbahnzentrum (LBZ) ist eine Fachstelle der Stadt Zürich für Fragen zum Thema Beruf, Aus- und Weiterbildung. Das Laufbahnzen ... mehr lesen

Den Lehrvertrag auflösen

Während der Probezeit können du oder der Lehrbetrieb das Lehrverhältnis mit einer Kündigung und einer Frist von sieben Tagen jederzeit beenden.

Nach der Probezeit kann ein Lehrvertag grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst werden. Das heisst: Der Lehrbetrieb und du müssen beide einverstanden sein. Nur in Ausnahmen kann der Lehrvertrag einseitig aufgelöst werden.

Bei einer Lehrvertragsauflösung wird das Berufsbildungsamt informiert und sie unterstützen dich. Du kannst zusätzlich Unterstützung von externen Beratungsstellen holen, zum Beispiel von kabel und JOB SHOP / INFO SHOP.

Nach dem Lehrabbruch die Berufsschule und Lehre fortsetzen

Wenn es zu einer Auflösung des Lehrvertrags kommt, hast du die Möglichkeit, die Berufsschule während drei Monaten weiterhin zu besuchen. Wenn du in dieser Zeit einen neuen Lehrbetrieb findest, kannst du deine Lehre fortsetzen.

Wünschst du bei der Suche nach einem neuen Lehrbetrieb Unterstützung? Dann melde dich bei uns, oder schau in unserer Linksammlung nach weiteren Unterstützungs-Angeboten.

Vorstellungsgespräch

Unterstützung bei der Lehrstellensuche

​In unserer Linksammlung findest du verschiedene Angebote für junge Menschen in der Stadt Zürich.

Weitere Tipps bei einer Lehrvertragsauflösung

  • Unfallversicherung: Während der Lehre bist du über den Lehrbetrieb unfallversichert. Nach einer Lehrvertragsauflösung bist du weitere 30 Tage versichert. Danach musst du selbst eine Unfallversicherung abschliessen. Du kannst dich dafür bei deiner Krankenversicherung melden. Wenn du innerhalb von 30 Tagen an einem neuen Ort beginnst zu arbeiten, erledigt sich das von allein.
  • Lehrzeugnis oder Lehrbestätigung anfordern: Bitte deinen Lehrbetrieb um eine Lehrbestätigung oder ein Lehrzeugnis. Du hast das Recht darauf. Im Dokument muss das Berufsfeld sowie die Dauer der beruflichen Grundbildung stehen.
  • Beim RAV anmelden: Wenn du den Lehrvertrag auflöst und noch keine Anschlusslösung hast, solltest du dich beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden.

Möchtest du Unterstützung beim Bewerben?

Falls du in der Stadt Zürich wohnst, kannst du kostenlos bei JOB SHOP / INFO SHOP einen Termin vereinbaren. Wir unterstützen dich und können mit dir besprechen, wie es weiter geht.

Bist du älter als 25 Jahre oder wohnst ausserhalb der Stadt Zürich? Wir unterstützen dich, eine passende Lösung zu finden.

Weitere Tipps und Angebote

Eine junge Frau arbeitet in einem angeblich «typischer Männerberuf».

«Typischer Frauenberuf» oder «typischer Männerberuf»? Egal!

Bei der Berufswahl spielen deine Interessen, Fähigkeiten und Chancen eine wichtige Rolle. Ob der Beruf als «typischer Frauenberuf» oder «typischer Männerberuf» gilt, darf dir dabei egal sein – denn Berufe nur für Frauen oder nur für Männer gibt es nicht.
Vorstellungsgespräch

Brückenangebote in unserer Linksammlung

Links und Adressen zu verschiedenen Brückenangeboten für junge Menschen in der Stadt Zürich.

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Steuererklärung ausfüllen: Tipps und Infos https://www.info-shop.ch/tipps/steuererklaerung-ausfuellen/ Thu, 01 Feb 2024 14:54:26 +0000 https://www.info-shop.ch/?p=12230 Der Beitrag Steuererklärung ausfüllen: Tipps und Infos erschien zuerst auf JOB SHOP / INFO SHOP.

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Wenn du die Steuererklärung erhältst, musst du sie jeweils bis am 31. März ausfüllen und beim Steueramt einreichen. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du die Steuererklärung ausfüllst, welche Unterlagen du dafür benötigst und beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Steuern.

Immer im Januar oder Februar kommt Post vom Steueramt, welches zum Ausfüllen der Steuererklärungen bittet. Du erhältst die Einladung zur Steuererklärung ab dem 18. Lebensjahr, und wenn du die Schweizer Staatsbürgerschaft oder die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) hast. Im Verlauf des Jahres erhältst du noch weitere Post zum Thema Steuern, nämlich die Steuerrechnungen.

Möchtest du Unterstützung? Melde dich bei uns.

Wir unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene (16 bis 25 Jahre) aus der Stadt Zürich beim Ausfüllen der Steuererklärung.

Das Angebot ist kostenlos.

Unterlagen vorbereiten

Bevor du die Steuererklärung ausfüllen kannst, musst du ein paar Unterlagen zusammensuchen und bereitlegen. Du erhältst die Dokumente jeweils nach Jahresende (meistens im Januar oder Februar) des neuen Jahres. Gewisse Dokumente erhältst du auch während des Jahres.

Die Steuererklärung bezieht sich immer auf ein Jahr, das sogenannte Steuerjahr. In der Regel füllst du die Steuererklärung für das vergangene Steuerjahr aus. Wenn du also die Unterlagen vorbereitest, brauchst du alle Angaben und Unterlagen nur für dasjenige Steuerjahr.

 

Diese Unterlagen benötigst du zum Ausfüllen der Steuererklärung

Zugangscode Steuererklärung
Den Zugangscode erhältst du Ende Januar vom Kantonalen Steueramt per Post.

Lohnausweis(e)
Falls du im vergangenen Jahr mehrere Jobs hattest, erhältst du von jede*r Arbeitgeber*in einen Lohnausweis.

Leistungen der Arbeitslosen-Versicherung (ALV)
Falls du beim RAV angemeldet warst und Arbeitslosentaggelder erhalten hast, erhältst du von der ALV diese Bescheinigung.

Zinsabschlüsse (Saldoausweise) der Bank
Du erhältst diese von deiner Bank per Post oder als Download im E-Banking. Falls du mehrere Bankkonten hast, erhältst du für jedes Konto separate Dokumente.

Steuerbescheinigung der Kranken-Versicherung
Du erhältst diese von deiner Kranken-Versicherung. Falls du Zusatzversicherungen bei weiteren Kranken-Versicherungen hast, erhältst du mehrere Dokumente.

Allenfalls hast du weitere Dokumente

  • Schul- und Studienbestätigungen sowie Belege von Weiterbildungskosten
    Falls du eine Ausbildung machst. Du erhältst die Bescheinigungen von deiner Schule.
  • Bescheinigungen zu ausgezahlten Taggeldern (z.B. EO, IV) und Renten (IV)
    Falls du IV-Taggelder bezogen hast oder Militärdienst geleistet hast. Du erhältst die Dokumente von den entsprechenden Stellen.
  • Bescheinigung zu ausgezahlten Sozialhilfeleistungen
    Falls du oder deine Familie Sozialhilfe beziehst. Du erhältst die Bescheinigung von den Sozialen Diensten.
  • Rechnungskopien von selbstbezahlten Arzt- und Zahnarztkosten, Spital etc.
    Falls diese sehr hoch sind. Du erhältst die Rechnungen von den Ärzten und Spitälern, welche du besucht hast.
  • Bescheinigung 3. Säule
    Falls du dich bereits für eine Altersvorsorge Säule 3a entschieden hast. Du erhältst die Bescheinigung von deiner Bank oder Versicherung.
  • Unterlagen von der*dem Ehepartner*in
    Falls du verheiratet bist: Ebenfalls Lohnausweise, weitere Einkünfte, Prämien der Krankenversicherung, Saldoausweise und so weiter.
  • Unterlagen von deinen Kindern
    Falls du Kinder hast: Kinderzulagen, Prämienabrechnung der Krankenversicherung
  • Spendenbescheinigung
    Falls du politischen Parteien, NGOs, Vereinen oder ähnlichen Geld gespendet hast. Du erhältst die Spendenbescheinigung von den ensprechenden Organisationen.
  • Schuldzinsbescheinigungen
    Falls du Kreditkartenschulden oder Bankkredite aufgenommen hast. Du erhältst die Bescheinigungen von der entsprechenden Bank.

Hast du alle Dokumente? Dann kann es losgehen mit dem Ausfüllen!

Möchtest du Unterstützung? Melde dich bei uns.

Wir unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene (16 bis 25 Jahre) aus der Stadt Zürich beim Ausfüllen der Steuererklärung.

Das Angebot ist kostenlos.

Steuererklärung ausfüllen (Anleitung)

Die folgende Anleitung führt dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung. Nimm dir 1-2 Stunden Zeit dafür.

Diese Anleitung ist für junge Menschen mit einer einfachen finanziellen Situation, welche im Kanton Zürich wohnen. Hast du ein Auto, Kinder, Geld geerbt oder bist selbständig erwerbstätig? Dann findest du hier nicht alle notwendigen Infos.

Alle Angaben, welche du in der Steuererklärung machst, beziehen sich in der Regel auf das abgeschlossene Steuerjahr (1. Januar – 31. Dezember des Vorjahres).

Der Kanton Zürich bietet zum Ausfüllen der Steuererklärung die Web-App ZHprivateTax an.

Gehe zu ZHprivateTax, wähle «Vereinfachter Zugang» und logge dich mit dem Zugangscode ein.

Persönliches

Personalien

Persönliches > Steuerpflichtige Person > Personalien

Überprüfe deine Personalien und ergänze die Infos zu deiner Person.

Bist du verheiratet? Dann füllst du auch die Personalien für deine*n Partner*in aus.

Bist du Mitglied der römisch-katholischen, reformierten oder christ-katholischen Kirche? Dann musst du das angeben und dafür Kirchensteuern bezahlen. 

Berufliche Angaben 

Persönliches > Steuerpflichtige Person > Berufliche Angaben

Nenne deinen Hauptberuf und Arbeitgeber*in im Steuerjahr.

Sind Beiträge an die 2. Säule geleistet worden? Die Antwort findest du auf deinen Lohnausweis(e)n, Ziffer 10.1 und 10.2

  • Sind unter 10.1 und 10.2 Zahlen eingetragen, lautet die Antwort «Ja».
  • Sind die Zeilen 10.1 und 10.2 leer, lautet die Antwort «nein».

Weitere Angaben

Persönliches > Steuerpflichtige Person > Letzte Steuererklärung in

Gib an, in welcher Gemeinde du zuletzt die Steuererklärung eingereicht hast. Wenn du erst im Steuerjahr in den Kanton Zürich gezogen bist, kannst du das Feld leer lassen.

Bankkonto für Rückzahlungen

Persönliches > Bankverbindung für Rückerstattungen

In seltenen Fällen erhältst du vom Steueramt Geld zurück. Gib für diesen Zweck ein Konto von dir für Rückzahlungen an.

Einkünfte angeben

Einkünfte sind alles Geld, welches du im Steuerjahr durch Arbeit, durch Versicherungen oder andere Wege erhalten hast.

Lohn (Erwerb)

Einkünfte > Erwerb > Unselbständiger Erwerb > Haupterwerb

Hast du im Steuerjahr gearbeitet? Dann gib an, von wann bis wann du bei welche*r Arbeitgeber*in gearbeitet hast und was dein Nettolohn war. Du findest alle Angaben auf dem Lohnausweis .

Hattest du im Steuerjahr mehrere Jobs? Erfasse alle deine Jobs als Haupterwerb oder Nebenerwerb.

Belege hochladen: Lohnausweis(e)

Arbeitslosentaggelder (RAV) & IV

Einkünfte > Erwerb > Renten und Versicherungen > Sozial- und andere Versicherungen > Entschädigungen, Zulagen und Taggelder > Erwerbausfallentschädigungen aus Arbeitslosenversicherung

Warst du im Steuerjahr arbeitslos und hast Geld von der Arbeitslosenversicherung (ALV) erhalten? Dann gib an, wie viel Geld du von der Arbeitslosenkasse erhalten hast. Du findest alle Angaben auf der Bescheinigung Leistungen ALV 

Belege hochladen: Bescheinigung Arbeitslosenversicherung

Einkünfte > Erwerb > Renten und Versicherungen > Sozial- und andere Versicherungen > Entschädigungen, Zulagen und Taggelder > Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigungen, Taggelder

Wenn du im Steuerjahr von der IV Geld erhalten hast, kannst du diese als Taggelder erfassen.

Militär, Zivilschutz, Zivildienst

Einkünfte > Erwerb > Renten und Versicherungen > Sozial- und andere Versicherungen > Entschädigungen, Zulagen und Taggelder > Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigungen, Taggelder

Für Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz erhältst du Sold und Erwerbsersatz (EO). Der Erwerbsersatz muss versteuert werden, der Sold aber nicht.

Wenn du EO von der Ausgleichskasse (SVA Zürich) erhalten hast, trägst du es als Taggelder ein.

Wenn du EO von deinem Arbeitgeber erhalten hast, musst du hier nichts erfassen.

Hast du alle Einkünfte angegeben? Super! Dann kann es weitergehen mit den Abzügen.

Abzüge machen

Abzüge sind alltägliche oder aussergewöhnliche Ausgaben von dir, welche du von deinen Einkünften abziehen kannst. Durch Abzüge verkleinert sich dein steuerbares Einkommen und du musst weniger Steuern bezahlen.

Abzüge für ÖV und Velo

Abzüge > Berufsbedingte Fahrkosten > Öffentliches Verkehrsmittel, Fahrrad, Kleinmotorrad

Fährst du mit Bus, Tram oder Zug zur Arbeit oder Ausbildung? Dann gib deine Kosten für öffentliche Verkehrsmittel an für das gesamte Steuerjahr an.

Fahrrad: Du kannst pauschal 700.- abziehen.

Wenn du ein Auto hast, kannst du nur in Ausnahmefällen dafür Abzüge machen.

Essen während der Arbeit oder Ausbildung

Abzüge > Weitere Berufsauslagen > Mehrkosten der Verpflegung > Auswärtige Verpflegung > Voll zu Lasten des Arbeitnehmers

Du kannst für Essen pro Arbeitstag CHF 15.- abziehen, bis zu maximal 3200.- im Jahr.

Hast du nicht das ganze Jahr 100% gearbeitet? Dann rechne aus, wie viele Arbeitstage du im Steuerjahr gearbeitet hast und berechne so deine Kosten für Verpflegung.

Aus- und Weiterbildungen

Abzüge > Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung

Hast du Geld für Aus- oder Weiterbildung ausgegeben, welche dem Beruf dient? Wenn die Kosten 500.- überschreiten, dann gib deine Ausgaben an.

Kosten für eine Berufslehre, Berufsmatura o.ä. kannst du nicht von den Steuern abziehen.

Kosten für Kurse im Hobbybereich kannst du auch nicht abziehen.

Belege hochladen: Rechnung
(wenn die Kosten 500.- überschreiten)

Prämien Krankenversicherung

Abzüge > Versicherungsprämien > Bezahlte Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien

Du kannst die bezahlten Prämien der Krankenversicherung von den Steuern abziehen. Du findest die Prämien (Grundversicherung und Zusatzversicherung) auf der Bescheinigung Krankenversicherung .

Ärztliche Behandlungen und Medikamente

Abzüge > Krankheits- und Unfallkosten > Aufwendungen

Die Krankenkasse bezahlt nicht alle Kosten für Behandlungen und Medikamente. Einen Teil bezahlst du weiterhin selbst. Man nennt dies Selbstbehalt. Wenn du im Steuerjahr einen grossen Selbstbehalt hattest, dann kannst du das von den Steuern abziehen. Du findest den Selbstbehalt auf der Bescheinigung Krankenversicherung .

Belege hochladen: Bescheinigung Krankenversicherung

Weitere Gesundheitskosten

Abzüge > Krankheits- und Unfallkosten > Weitere Aufwendungen

Es gibt weitere Gesundheitskosten, welche nicht von der Krankenkasse gezahlt werden müssen. Zum Beispiel Zahnärzt*innen oder Dentalhygiene. Du kannst diese Kosten ebenfalls angeben. Wenn du hohe Gesundheitskosten hattest, lohnt sich das.

Belege hochladen: Rechnungen

Hast du alle Abzüge gemacht? Super! Mache 10 Minuten Pause. ☕ Danach geht es weiter mit deinen Wertschriften.

Wertschriften

Mit Wertschriften ist Geld in Form von Bankkonten, Kryptowährungen, Aktien und so weiter gemeint. Die meisten Menschen müssen hier einfach ihre Bankkonten angeben.

Kontostand per Ende Jahr

Wertschriften > Wertschriftenverzeichnis > Bankkonto hinzufügen

Füge deine Bankkonten hinzu und gib an, wie viel Geld du jeweils per Ende Steuerjahr (31. Dez) auf dem Konto hattest. Du findest die Informationen auf den Zinsabschlüssen / Saldoausweisen .

Vermögen

Neben deinen Wertschriften gibt es weitere Formen von Vermögen, zum Beispiel wenn du ein Auto, Motorrad oder Haus besitzt.

Wenn du abgesehen von Wertschriften Vermögen hast, das du in der Steuererklärung angeben musst, empfehlen wir dir eine professionelle Steuerberatung.

Abschluss

Angaben überprüfen

Zurück zur Übersicht

Überprüfe nochmals:

  • Sind deine Angaben korrekt und vollständig?
  • Hast du alle notwendigen Belege (Beilagen) hochgeladen?
  • Tipp: PrivateTax zeigt folgendes Symbol an, wenn Information fehlen:

Steuererklärung einreichen

Abschluss > Einreichen > Übermittlung

Wenn alle Angaben korrekt sind, kannst du die Steuererklärung an das Steueramt übermitteln.

Falls dir im Nachhinein noch Dinge einfallen, kannst du die Steuererklärung in den nächsten 5 Tagen noch korrigieren.

Geschuldete Steuern berechnen

Zurück zur Übersicht > Steuerberechnung

Nun kannst du berechnen lassen, wie viele Steuern du voraussichtlich bezahlen musst. Lege dafür jeden Monat Geld zur Seite.

Zum Schluss...

Gratuliere, du hast die Steuererklärung ausgefüllt und eingereicht! 😃

Nun siehst du, wie viele Steuern du voraussichtlich für das letzte Jahr bezahlen musst.

Die Rechnung ist erst provisorisch, weil die Steuererklärung zuerst vom Steueramt geprüft werden muss.

Beginne trotzdem schon damit Geld für die Steuerrechnung zur Seite zu legen.

Wir empfehlen dir die Verwaltung deiner Steuern mit dem Online-Service «Steuern verwalten» (nur Stadt Zürich)

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Steuern

Muss ich die Steuererklärung ausfüllen?

Die Steuererklärung muss jedes Jahr bis Ende März ausgefüllt und eingereicht werden. Wenn du das nicht machst, wirst du vom Steueramt «eingeschätzt». Das heisst, das Steueramt schätzt dein Einkommen und Vermögen ein – in den meisten Fällen höher als in Wirklichkeit. Weil die Steuererklärung Grundlage dafür ist, wie hoch deine Steuerrechnung definitiv ausfallen wird, ist es sehr wichtig, die Steuererklärung jedes Jahr fristgerecht auszufüllen und einzureichen.

Muss ich Steuerrechnungen bezahlen?

Wenn du vom Steueramt eine Steuerrechnung erhältst, musst du diese innert der angegebenen Frist bezahlen – unabhängig davon, ob du die Steuererklärung bereits ausgefüllt hast oder nicht. Bezahlst du die Steuern nicht, wirst du gemahnt und später betrieben.

Was, wenn ich eine Steuerrechnung nicht bezahle oder bezahlen kann?

Bezahlst du die Steuern nicht, wirst du gemahnt und später betrieben. Falls du Schwierigkeiten hast, die Steuern zu bezahlen, kannst du beim Steueramt ein Gesuch für eine Ratenzahlung oder Stundung stellen.

Warum erhalte ich jedes Jahr mehrmals Post vom Steueramt?

Im ersten Quartal jedes Jahres bekommst du eine provisorische Steuerrechnung zugesendet, welche du bis spätestens September bezahlen solltest. Danach erhältst du die Steuererklärung, welche wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen ist und von der Steuerbehörde überprüft wird. Erst mit deiner ausgefüllten Steuererklärung werden die Steuern definitiv. Entweder gibt es dann noch eine zusätzliche Schlussrechnung oder ein Guthaben, das auf ein anderes Steuerjahr gutgeschrieben oder ausbezahlt wird. Falls du mit der Schlussrechnung noch einen Betrag nachzahlen musst, solltest du diesen innerhalb der angegebenen Frist bezahlen.

Wer muss Steuern bezahlen?

Ab 18 Jahren müssen alle jährlich Steuern zahlen. Die erste provisorische Steuerrechnung erhältst du im Jahr, in welchem du 18 Jahre alt wirst. Die erste Steuererklärung erhältst du im darauffolgenden Jahr.

Wofür muss ich Steuern bezahlen?

Steuern werden für öffentliche Ausgaben in verschiedenen Bereichen gebraucht, beispielsweise im Bildungsbereich, für den öffentlichen Verkehr, für Kultur- und Sozialangebote oder im Gesundheitswesen.

Wie viele Steuern muss ich bezahlen?

Als allgemeine Faustregel kann man mit Steuern von etwa eineinhalb Monatslöhnen rechnen. Es kann aber gut sein, dass der tatsächliche Betrag dann davon abweicht. Wenn du wenig oder gar kein Einkommen hattest, bezahlst du mindestens 24.- Franken Kopfsteuer. Mit der Hilfe eines Steuerrechners kannst du eine ungefähre Schätzung vornehmen.

Ich habe weder Steuererklärung noch Steuerrechnung erhalten – warum?

Wer keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder keine Schweizer Staatsbürgerschaft hat, muss keine Steuererklärung ausfüllen. Die Steuern werden dafür monatlich direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer). Falls du unter 18 Jahre alt bist, musst du noch keine Steuern bezahlen. Falls du in diesem Jahr 18 Jahre alt geworden bist, wirst du erst im nächsten Jahr die Aufforderung zur Steuererklärung erhalten.

Was, wenn ich es nicht schaffe, bis zum 31. März die Steuererklärung auszufüllen?

Falls du mehr Zeit brauchst, um deine Steuererklärung auszufüllen, kannst du eine Verlängerung beantragen, die sogenannte Fristerstreckung. Die Friststreckung ist nur bis zum 31. März möglich.

Möchtest du Unterstützung? Melde dich bei uns.

Wir unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene (16 bis 25 Jahre) aus der Stadt Zürich beim Ausfüllen der Steuererklärung.

Das Angebot ist kostenlos.

Weitere Links zum Thema «Steuern»

Steuereasy.png
Auf steuern.easy findest du nützliche Tipps und Antworten im Zusammenhang mit der Steuererklärung. Aufgrund der jeweiligen kantona ... mehr lesen
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Wenn du in der Stadt Zürich wohnst, kannst du deine Steuern praktisch online verwalten. So siehst du jederzeit, wie viele Steuern  ... mehr lesen

Weitere Angebote

Hilfreiche Links und Angebote zum Thema «Steuern».

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Ausbildung finanzieren: Stipendien beantragen, Eltern, Nebenjob? https://www.info-shop.ch/tipps/ausbildung-finanzieren-stipendien/ Thu, 01 Feb 2024 10:53:10 +0000 https://www.info-shop.ch/?p=13148 Der Beitrag Ausbildung finanzieren: Stipendien beantragen, Eltern, Nebenjob? erschien zuerst auf JOB SHOP / INFO SHOP.

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Eine Ausbildung machen kostet Geld. Wenn das Geld für eine Lehre oder ein Studium nicht reicht, kannst du Stipendien beantragen. Und es gibt weitere Möglichkeiten, wie du eine Ausbildung finanzieren kannst: Darlehen, Stiftungen oder Nebenjobs.

Finanzielle Unterstützung durch die Eltern

Grundsätzlich gilt: Deine Eltern müssen dich bis zum Abschluss der ersten beruflichen Ausbildung unterstützen. Also auch, wenn du über 18 Jahre alt bist. Eine Ausbildung kann zum Beispiel eine Berufslehre oder ein Studium sein. Die finanzielle Unterstützung beinhaltet die Lebens-Kosten. Wenn du selbst Geld hast oder verdienst, zum Beispiel durch einen Lehrlingslohn oder Nebenjob, beteiligst du dich an den Kosten.

Stipendien: Finanzielle Unterstützung für Ausbildungen

Haben du oder deine Familie zu wenig Geld um deine Ausbildung zu finanzieren? Dann könnt ihr beim Kanton Zürich und der Stadt Zürich Stipendien beantragen. Stipendien sind staatliche Gelder für einen bestimmten Zweck, zum Beispiel für eine Ausbildung. Das gute an Stipendien: Stipendien musst du normalerweise nicht zurückbezahlen.

Damit du Stipendien erhältst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie viel Stipendien du erhältst, wird mit deinem Stipendien-Antrag geprüft.

Wofür kann ich Stipendien beantragen?

Du kannst zum Beispiel für folgende Ausbildungen Stipendien beantragen:

  • Berfuslehre EFZ oder EFA
  • Vorlehre
  • Integrationsvorlehre INVOL
  • Berufsvorbereitungsjahr
  • Eidgenössicher Fachausweis, eidgenössisches Diplom, Diplom höherer Fachschulen
  • weitere Ausbildungen

Es gibt auch Stipendien für Weiterbildungen. Weiterbildungen dienen meist der Vertiefung von beruflichen Fähigkeiten. Informiere dich bei der Stadt Zürich zum Thema Arbeitsmarktstipendien.

Wie kann ich Stipendien beantragen?

Wohnst du in der Stadt Zürich? Dann kannst du so Stipendien beantragen:

  1. Beantrage zuerst beim Kanton Zürich Stipendien.
  2. Warte auf den Bescheid des Kantons (Wartezeit: 3-6 Monate). Wenn positiv:
  3. Beantrage zusätzlich bei der Stadt Zürich Stipendien.

Beachte Folgendes, wenn du Stipendien beantragst:

  • Überprüfe, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
  • Beantrage Stipendien frühzeitig, am besten 6 Monate vor Ausbildungs-Beginn. 3 bis 6 Monate Wartezeit sind normal, bis du die Stipendien ausbezahlt erhältst.
  • Überlege dir, wie du die Wartezeit finanziell überbrückst und erstelle ein Budget.
  • Verdienst du während der Ausbildung etwas? Dann gib dieses Einkommen im Stipendien-Antrag an.
  • Vorsicht mit Nebenjobs: Wenn du während der Ausbildung Geld verdienst aber das im Antrag nicht angegeben hast, musst du vielleicht Stipendien zurückzahlen.
  • Stipendien bei der Stadt Zürich kannst du nur beantragen, wenn du zuerst einen positiven Entscheid vom Kanton Zürich bekommen hast.
  • Nach dem Entscheid vom Kanton hast 60 Tage Zeit für den Antrag bei der Stadt Zürich.

Informiere dich bei Stadt und Kanton zum Thema Stipendien:

Ausbildungsbeiträge Kanton Zürich

Wohnst du im Kanton Zürich? Dann kannst du beim Kanton Zürich Stipendien beantragen.

Stipendien Stadt Zürich

Wohnst du in der Stadt Zürich? Dann kannst du zusätzlich bei der Stadt Stipendien beantragen.

Darlehen für die Ausbildung

Es kann sein, dass du keine oder zu wenig Stipendien erhältst, weil du die Voraussetzungen nicht erfüllst. Dann können dir eventuell Bildungs-Darlehen helfen. Im Gegensatz zu Stipendien muust du Darlehen zurückbezahlen. Du zahlst das Geld zurück, sobald du mit der Ausbildung fertig bist oder damit aufgehört hast. Für Darlehen können zusätzlich Zinsen entstehen, die du auch zurückzahlen musst. Bildungs-Darlehen werden vom Kanton Zürich, der Stadt Zürich oder von Privaten vergeben.

Darlehen Kanton Zürich

Wohnst du im Kanton Zürich? Dann kannst du kantonale Darlehen beim Amt für Jugend und Berufsberatung beantragen.

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Hirschengraben 20, 8001 Zürich, Schweiz
Educa Swiss ist die Schweizerische Stiftung für Bildungsförderung und -finanzierung. Educa Swiss fördert alle Bildungsprojekte, un ... mehr lesen

Gelder von Stiftungen und Fonds beantragen

Es gibt viele private Stiftungen und Fonds, die Ausbildungen finanziell unterstützen. Das Eidgenössische Departement des Innern EDI stellt eine Liste zur Verfügung.

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Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA vom Bund (Eidgenössisches Departement des Inneren) führt ein Stiftungsverzeichnis. Eine g ... mehr lesen

Nebenjob während der Ausbildung

Du kannst deine Ausbildung auch finanzieren, indem du einen Nebenjob machst. Schaue in unserer Linksammlung, wo du Nebenjobs finden kannst. Du kannst dich auch bei deiner Hochschule oder Universität über Stellenvermittlungen für Studierende informieren.

Weitere Angebote zum Thema «Nebenjobs».

Hilfreiche Links und Angebote zum Thema «Nebenjobs».

Mache ein Ausbildungs-Budget

Möchtest du eine Ausbildung machen? Dann ist es wichtig, dass du vorher ein Budget machst.

Weitere Angebote zum Thema «Budget».

Hilfreiche Links und Angebote zum Thema «Budget».

Hast du Fragen zum Thema Stipendien oder zur Finanzierung deiner Ausbildung?

Wir unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene (16 bis 25 Jahre) aus der Stadt Zürich beim Beantragen von Stipendien oder wenn du ein Ausbildungs-Budget machen möchtest.

Weitere Angebote

Weitere Angebote zum Thema «Finanzierung einer Ausbildung»

Hilfreiche Links und Angebote zum Thema «Finanzierung einer Ausbildung»

Weitere Tipps und Infos für junge Menschen

Vorstellungsgespräch

«Typischer Frauenberuf» oder «typischer Männerberuf»? Egal!

Bei der Berufswahl spielen deine Interessen, Fähigkeiten und Chancen eine wichtige Rolle. Ob der Beruf als «typischer Frauenberuf» oder «typischer Männerberuf» gilt, darf dir dabei egal sein.

Vorstellungsgespräch Fragen

Vorstellungsgespräch: Häufige Fragen und Antworten

Beim Vorstellungsgespräch möchte dich ein Betrieb besser kennenlernen. Lerne die häufigsten Fragen kennen und wie du darauf antworten kannst.

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Keine Lehrstelle – wie weiter? Zwischenlösungen und Brückenangebote​  https://www.info-shop.ch/tipps/keine-lehrstelle-wie-weiter-brueckenangebote/ Wed, 26 Jul 2023 11:44:00 +0000 https://www.info-shop.ch/?p=12984 Der Beitrag Keine Lehrstelle – wie weiter? Zwischenlösungen und Brückenangebote​  erschien zuerst auf JOB SHOP / INFO SHOP.

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​​Weisst du nicht, wie es nach der Schule weitergeht? Hast du keine Lehrstelle gefunden oder deine Lehrstelle abgebrochen? Wir zeigen dir Zwischenlösungen, Brückenangebote und wo du Unterstützung findest.​
Wenn du nach der 9. Klasse nicht sofort eine Ausbildung beginnst, kannst du mit Brückenangeboten und anderen Zwischenlösungen die Zeit überbrücken. Bei einigen Zwischenlösungen und Brückenangeboten sammelst du vor allem schulische Erfahrungen, bei anderen eher praktische Arbeitserfahrungen. Wir zeigen dir, welche Möglichkeiten du hast und wie sich diese unterscheiden.

​Berufsvorbereitungsjahr (10. Schuljahr)

​Ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist ein Brückenangebot, in welchem du dich schulisch und praktisch auf eine Berufslehre vorbereitest. Das Berufsbereitungsjahr dauert ein Jahr und beginnt direkt nach dem 9. Schuljahr. Es wird darum auch 10. Schuljahr genannt. Während dem 10. Schuljahr hast du viel Zeit, eine Lehrstelle zu suchen.

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Wipkingerplatz 4, 8037 Zürich, Schweiz
Das Berufsvorbereitungsjahr der Fachschule Viventa hilft jungen Menschen, einen Beruf zu wählen und einen Ausbildungsplatz zu find ... mehr lesen
​Neben dem Berufsvorbereitungsjahr an der öffentlichen Fachschule Viventa gibt es weitere, private Berufsvorbereitungsjahre.

​Motivationssemester (SEMO)

Ein Motivationssemester ist ein Brückenangebot, in welchem du praktische und schulische Erfahrungen sammelst. Zudem erhältst du im Motivationssemester Unterstützung bei der Lehrstellensuche. Ein Motivationssemester dauert in der Regel 6 Monate.

Ein Motivationssemester wird vom regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV finanziert und du musst dafür beim RAV angemeldet sein. Wenn du Hilfe bei deiner RAV-Anmeldung wünschst, kannst du dich bei uns melden.

Vorstellungsgespräch

Motivationssemester in der Stadt Zürich

​In unserer Linksammlung findest du verschiedene Motivationssemester für junge Menschen in der Stadt Zürich.

​Vorlehre

​Eine Vorlehre ist wie eine kurze Lehre vor der Berufslehre EBA oder EFZ. In der Vorlehre kannst du dich auf eine Berufslehre vorbereiten und überprüfen, ob der gewählte Beruf der richtige für dich ist. Du arbeitest in einem Betrieb (3.5 bis 4 Tage pro Woche) und gehst in eine Berufsschule (1-1.5 Tage pro Woche). Du hast einen Vorlehrvertrag und erhältst einen Lohn, der 80-90% des üblichen Lehrlingslohns im ersten Lehrjahr entspricht. Eine Vorlehre dauert in der Regel ein Jahr.

​Temporäre Jobs

​Auch temporäres Arbeiten ist eine mögliche Zwischenlösung, wenn du gerade stellenlos bist, keine Ausbildung machst oder bis zur Ausbildung noch ein paar Monate Zeit hast. Durch temporäre Jobs erhältst du wertvolle Arbeitserfahrungen und verdienst Geld.

​Du findest Temporärjobs bei privaten Personalvermittlungen (Temporärbüros) oder online auf Stellenportalen. Viele Jobs brauchen eine Ausbildung oder Arbeitserfahrungen, doch gibt es auch einige Jobs, welche du ohne oder mit wenig Erfahrungen machen kannst.

​Hier findest du temporäre Jobs ohne Arbeitserfahrungen, speziell für junge Menschen in der Stadt Zürich:

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im Planet5, Sihlquai 240, 8005 Zürich
JOB SHOP / INFO SHOP vermittelt Schulabgänger*innen und erwerbslosen Jugendlichen kürzere und längere Arbeitsaufträge bei Firmen u ... mehr lesen
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Dübendorfstrasse 53, 8051 Zürich, Schweiz
Glattwägs vermittelt Arbeitseinsätze an Jugendliche und junge Erwachsene und unterstützt sie beim Einstieg in die Arbeitswelt. Gla ... mehr lesen

Sprachaufenthalt

​Ein Sprachaufenthalt ist eine mögliche Zwischenlösung, bei dem du eine neue Sprache lernen oder deine Sprachkenntnisse verbessern kannst. Du kannst einen Sprachaufenthalt in der französisch-, italienisch- oder rätoromanisch-sprachigen Schweiz oder auch im Ausland machen.

​Ein Sprachaufenthalt kann ein paar Wochen, Monate oder auch ein Jahr dauern. Auch die Kosten können sehr unterschiedlich sein: Wenn du während dem Sprachaufenthalt arbeitest, zum Beispiel als Au-pair oder als Freiwillige*r, zahlst du zum Teil nichts für die Miete und das Essen. Wenn du als Gastschüler*in eine Schule besuchst, zahlst du meistens für Schule und den Aufenthalt bei einer Gastfamilie.

​Praktikum

​In einem Praktikum arbeitest du in einem Betrieb und sammelst so praktische Erfahrungen in einem für dich neuen Beruf. Diese Arbeitserfahrungen sind hilfreich für deine weitere (Lehr-) Stellensuche. Manchmal erhältst du die Chance, dass du im Praktikumsbetrieb anschliessend mit einer Lehre beginnen oder dort weiterarbeiten kannst.

Praktika können sehr unterschiedlich sein: Einige sind für die Vorbereitung auf eine Berufslehre geeignet, andere, um nach einem Hochschul-Studium in die Arbeitswelt einzusteigen. In den meisten Praktika verdienst du etwas, doch der Praktikumslohn ist tiefer als ein normaler Lohn.

Während des Praktikums erhältst du oft keine Unterstützung bei der (Lehr-) Stellensuche. Wenn du Unterstützung beim Bewerben wünschst, kannst du dich bei uns melden.

​Weitere Angebote und Zwischenlösungen

Weitere mögliche Lösungen zwischen Schule und Beruf sind:

Eine Zwischenlösung finden

Möchtest du Unterstützung, um ein passendes Brückenangebot oder eine passende Zwischenlösung zu finden?

Falls du noch in die Sekundarschule gehst, melde dich bei deiner Klassenlehrer*in oder der Berufsberater*in.

Falls du fertig mit der Schule bist und in der Stadt Zürich wohnst, kannst du kostenlos bei JOB SHOP / INFO SHOP einen Termin vereinbaren. Wir unterstützen dich beim finden einer Zwischenlösung.

Bist du älter als 25 Jahre oder wohnst ausserhalb der Stadt Zürich? Wir unterstützen dich, eine passende Lösung zu finden.

Weitere Tipps und Angebote

Eine junge Frau arbeitet in einem angeblich «typischer Männerberuf».

«Typischer Frauenberuf» oder «typischer Männerberuf»? Egal!

Bei der Berufswahl spielen deine Interessen, Fähigkeiten und Chancen eine wichtige Rolle. Ob der Beruf als «typischer Frauenberuf» oder «typischer Männerberuf» gilt, darf dir dabei egal sein – denn Berufe nur für Frauen oder nur für Männer gibt es nicht.

Vorstellungsgespräch

Brückenangebote in unserer Linksammlung

Links und Adressen zu verschiedenen Brückenangeboten für junge Menschen in der Stadt Zürich.

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Ich finde keinen Job und erhalte nur Absagen. Was kann ich tun?  https://www.info-shop.ch/tipps/ich-finde-keinen-job-und-erhalte-nur-absagen-was-kann-ich-tun/ Thu, 11 May 2023 08:06:10 +0000 https://www.info-shop.ch/?p=12830 Der Beitrag Ich finde keinen Job und erhalte nur Absagen. Was kann ich tun?  erschien zuerst auf JOB SHOP / INFO SHOP.

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Bist du auf Stellensuche, findest keinen Job und hast bereits mehrere Absagen auf deine Bewerbungen erhalten? In diesem Beitrag geben wir Tipps, was du tun kannst.

​​Absagen gehören zur Stellensuche

​Eine Absage auf eine Bewerbung oder nach einem Vorstellungsgespräch zu erhalten ist nie schön. Es gehört aber zur Stellensuche dazu. Vor allem wenn du noch jung bist und noch nicht viel Arbeitserfahrung hast, kann es sein, dass du bei der Stellensuche viele Absagen bekommst. Das kann frustrierend sein. Aber es ist wichtig, dass du Absagen beim Bewerben nicht persönlich nimmst.

​«Leider müssen wir Ihnen mitteilen…»

​So oder ähnlich beginnen viele Absagen. Es handelt sich um eine Standard-Absage, welche zum Teil wenig über die Gründe der Absage verrät. Besonders grosse Firmen erhalten viele Bewerbungen und versenden zum Teil nur Standard-Absagen.

​Frage nach den Gründen der Absage

​Wenn du eine Absage erhältst, dann kannst du beim Betrieb nach genaueren Gründen fragen. Es kostet manchmal Überwindung, nach den Gründen zu fragen. Aber es kann für zukünftige Bewerbungen wertvoll sein, wenn du weisst, woran es lag. Dann weisst du auch, was du bei zukünftigen Bewerbungen besser machen kannst.

Zudem kannst du mit dem Nachfragen dem Betrieb nochmals dein Interesse zeigen. Vielleicht werden deine Bewerbungsunterlagen in Zukunft für ähnliche Stellenausschreibungen berücksichtigt.

​Wenn du per Telefon nach den Gründen der Absage fragst, erhältst du oft eine direktere und ehrlichere Rückmeldung, als wenn du schriftlich nachfragst. Wenn du nicht anrufen möchtest, kannst du auch per E-Mail nachfragen. 

Vorlage zum Nachfragen per E-Mail oder Telefon

​Guten Tag

​Besten Dank für Ihre Rückmeldung. Ihre Absage auf meine Bewerbung bedaure ich natürlich sehr. Gerne möchte ich die Chance nutzen, Sie nach den Gründen für die Entscheidung zu fragen. Sie dürfen mich auch telefonisch kontaktieren, sofern Ihnen dies lieber ist. 
​Meine Unterlagen können Sie bei Bedarf gerne für zukünftige ähnliche Positionen abspeichern.

​Es würde mich sehr freuen von Ihnen zu hören.

​Freundliche Grüsse 

​​Überprüfe nochmals Stelleninserat und Bewerbung

  • ​Schaue nochmals das Stelleninserat an und frage dich: Bringe ich die nötigen Voraussetzungen mit? Passe ich zum Unternehmen und passt die Stelle zu mir?
  • ​Überprüfe deine Bewerbungsunterlagen nochmals auf Inhalt, Vollständigkeit, Schreibfehler und Layout. Hilfreiche Tipps findest du hier: Was gehört in eine Bewerbung?
  • ​Ist dein Bewerbungsfoto aktuell und wirkt freundlich und professionell? Das Bewerbungsfoto im Lebenslauf 
  • Frage Freund*innen, Erwachsene oder Eltern, ob sie deine Bewerbung überprüfen können.
  • Wenn du die Absage nach dem Vorstellungsgespräch erhalten hast: Mach dir nochmals Gedanken zum Vorstellungsgespräch 
  • ​Lasse dich bei der Stellensuche von Fachpersonen unterstützen, zum Beispiel von uns.

Die Stellensuche ist wichtig – aber nicht alles

​Es ist wichtig, dass du dich von Absagen nicht entmutigen lässt und weitersuchst. Achte aber auch darauf, dass es dir gut geht. Lege immer wieder Pausen ein und mache das, worauf du gerade Lust hast und was dir gut tut. Manchmal kann es auch guttun, wenn du während der Stellensuche deine Erfahrungen und Gefühle mit anderen Menschen teilst. Dies können zum Beispiel Freund*innen, Familienmitglieder oder auch Fachpersonen sein.

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Auf «Wie geht’s dir?» findest du einen Self-Check, mit welchem du in fünf Fragen herausfindest, wie es dir geht und wie du  ... mehr lesen

Möchtest du Unterstützung beim Bewerben?

Jugendliche und junge Erwachsene (16 bis 25 Jahre) aus der Stadt Zürich können kostenlos bei JOB SHOP / INFO SHOP einen Termin vereinbaren. Wir unterstützen dich bei der (Lehr-) Stellensuche und checken deine Bewerbung.

Bist du älter als 25 Jahre oder wohnst ausserhalb der Stadt Zürich? Wir unterstützen dich, eine passende Lösung zu finden.

Weitere Tipps und Angebote

Vorstellungsgespräch

Vorstellungsgespräch gut vorbereiten

Du hast dich erfolgreich beworben und möchtest dich auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten? Informiere dich über den Betrieb, überlege dir eigene Fragen und übe das Gespräch, damit du zukünftige Arbeitgebende von dir überzeugen kannst.

Deckblatt einer Bewerbung

Was gehört in eine Bewerbung?

In eine vollständige Bewerbung gehören mehrere Unterlagen: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und weitere Bestätigungen. Wir zeigen dir die richtige Reihenfolge und worauf es sonst noch ankommt, wenn du ein Bewerbungsdossier erstellst.

Eine junge Person wird an Vorstellungsgespräch befragt

Weitere Angebote

Hilfreiche Links und Angebote zum Thema «Vorstellungsgespräch».

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Nach dem Vorstellungsgespräch: So geht’s weiter https://www.info-shop.ch/tipps/nach-dem-vorstellungsgespraech/ Wed, 10 May 2023 15:28:19 +0000 https://www.info-shop.ch/?p=12817 Der Beitrag Nach dem Vorstellungsgespräch: So geht’s weiter erschien zuerst auf JOB SHOP / INFO SHOP.

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​​Bleibe auch nach dem Vorstellungsgespräch aktiv und warte nicht einfach auf eine Rückmeldung. Du kannst dich mit einem Dankesschreiben bedanken und nachfragen, falls du keine Rückmeldung erhältst. Zudem lohnt es sich immer auszuwerten: Was lief gut, was nicht?​

​​Wie ist das Vorstellungsgespräch gelaufen?

​Überlege dir nach dem Vorstellungsgespräch, wie es gelaufen ist:
  • ​Was lief gut, was nicht?
  • ​War ich pünktlich?
  • ​War meine Kleidung passend?
  • War ich für das Vorstellungsgespräch gut vorbereitet?
  • ​Haben mich Fragen überrascht oder fand ich Fragen schwierig zu beantworten?
  • ​Welche Fragen habe ich selbst gestellt?
​Du kannst dir Notizen machen, um bei zukünftigen Gesprächen noch besser vorbereitet zu sein.

Hast du Interesse an der Stelle?

​Beim Vorstellungsgespräch geht es nicht nur darum die Arbeitgeber*in von dir zu überzeugen. Ganz wichtig ist auch dein Gefühl:
  • Interessiert dich die Stelle?
  • Würdest du gerne diesen Job machen?
  • Hast du dich während dem Vorstellungsgespräch wohl gefühlt?
  • Stimmen der Lohn und die Arbeitszeiten für dich?
Triff für dich eine ehrliche Entscheidung, bevor du nach dem Vorstellungsgespräch eine Rückmeldung gibst.

​Dankesschreiben nach dem Vorstellungsgespräch

​Du kannst dich nach dem Vorstellungsgespräch für das Gespräch bedanken. Nutze dein Dankesschreiben, um dein Interesse zu bestätigen oder freundlich eine Absage zu geben. Du kannst die Rückmeldung oder das Dankesschreiben nach dem Vorstellungsgespräch per E-Mail machen. Du kannst für die E-Mail eine Vorlage verwenden, aber es ist wichtig, dass du sie persönlich anpasst.

Vorlage Dankesschreiben, wenn du Interesse hast

​Herzlichen Dank für das angenehme und spannende Gespräch. Es hat mich gefreut, Sie und Ihren Betrieb genauer kennenzulernen. Ich habe nach wie vor grosses Interesse an der Stelle und würde mich freuen, zukünftig in Ihrem Betrieb zu arbeiten. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Vorlage Dankesschreiben, wenn du KEIN Interesse hast

​Herzlichen Dank für das angenehme und spannende Gespräch. Es hat mich gefreut, Sie und Ihren Betrieb genauer kennenzulernen. Leider habe ich gemerkt, dass die Stelle nicht meinen Vorstellungen entspricht. Ich muss Ihnen darum leider absagen.

​Frage nach, wenn du nichts mehr hörst

​Wenn du nach dem Vorstellungsgespräch keine Rückmeldung erhältst, dann frage spätestens nach zwei Wochen (oder nach der vereinbarten Zeit) nach. Wichtig ist, dass du aktiv bleibst und per E-Mail oder Telefon nach dem Stand der Dinge fragst. Teile dabei nochmals mit, dass du grosses Interesse hast. Man nennt dieses Nachfragen auch «Nachfassen».

Wenn du eine Absage erhältst

Nicht jede Bewerbung führt zu einem Job. Absagen können frustrierend sein, gehören aber zur Stellensuche. Folgender Beitrag gibt dir Tipps, was du tun kannst, wenn du eine nach einem Vorstellungsgespräch eine Absage erhältst.
Eine junge Person ist frustriert wegen einer Absage auf eine Bewerbung

Ich habe auf meine Bewerbung eine Absage erhalten. Was kann ich tun?

Bist du auf Stellensuche, findest keinen Job und hast bereits mehrere Absagen auf deine Bewerbungen erhalten? In diesem Beitrag geben wir Tipps, was du tun kannst.

Weitere Tipps und Angebote

Vorstellungsgespräch

Vorstellungsgespräch gut vorbereiten

Du hast dich erfolgreich beworben und möchtest dich auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten? Informiere dich über den Betrieb, überlege dir eigene Fragen und übe das Gespräch, damit du zukünftige Arbeitgebende von dir überzeugen kannst.
Eine junge Person wird an Vorstellungsgespräch befragt

Vorstellungsgespräch: Häufige Fragen und Antworten

Beim Vorstellungsgespräch möchte dich ein Betrieb besser kennenlernen. Lerne die häufigsten Fragen kennen, die bei einem Vorstellungsgespräch auf dich zukommen können, und wie du darauf antworten kannst.
Eine junge Person wird an Vorstellungsgespräch befragt

Weitere Angebote

Hilfreiche Links und Angebote zum Thema «Vorstellungsgespräch».

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Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Das kannst du tun. https://www.info-shop.ch/tipps/sexismus-und-sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz/ Mon, 03 Apr 2023 12:16:21 +0000 https://www.info-shop.ch/?p=12534 Der Beitrag Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Das kannst du tun. erschien zuerst auf JOB SHOP / INFO SHOP.

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Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind verboten. Trotzdem erleben viele Menschen Belästigungen. Eine Belästigung ist es immer dann, wenn es deine persönlichen Grenzen überschreitet. Wo diese Grenzen liegen, entscheidest alleine du.

Ab wann fängt sexuelle Belästigung an?

Sexuelle Belästigung beginnt immer da, wo persönliche Grenzen überschritten werden. Diese Grenze, was Belästigung ist und was nicht, erlebt jeder Mensch anders. Die Grenze kann sich zudem jederzeit ändern und kann von Situation zu Situation unterschiedlich sein.

Von sexueller Belästigung spricht man also immer dann, wenn die betroffene Person es als sexuelle Belästigung empfindet. Dies gilt auch, wenn die andere Person, von der die Belästigung ausgeht, keine sexuelle oder sexistische Absicht in ihrem Handeln hatte.

Was ist Sexismus?

Sexismus heisst, dass eine Person oder eine Gruppe von Menschen wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt, unterdrückt, abgewertet oder verletzt werden. Sexismus ist in der Gesellschaft weit verbreitet – auch am Arbeitsplatz.

Häufig hängt Sexismus mit der Idee zusammen, dass Männer und «männliches Verhalten» mehr wert sind als Frauen und Weiblichkeit. Viele Mädchen und Frauen haben dadurch weniger Freiheiten, Möglichkeiten und Chancen, werden unfair behandelt oder erleben Gewalt. Sie werden durch Sexismus benachteiligt.

Was sind LGBTIQ-feindliche Aggressionen und Gewalt?

Unter LGBTIQ-feindliche Aggressionen und Gewalt fallen Sprüche, Beleidigungen, Nötigung und sexuelle Belästigungen gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans, inter und non-binäre Menschen. Es handelt sich ebenfalls um eine Form von Sexismus und Belästigung. Häufig werden dafür auch die Begriffe «Homofeindlichkeit» oder «Transfeindlichkeit» verwendet.

Formen sexueller und sexistischer Belästigung

Sexuelle und sexistische Belästigung können verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel:

  • Unangebrachte Bemerkungen über das Aussehen oder die Kleidung

  • Abschätzige Sprüche oder Witze über das Geschlecht

  • Abschätzige Bemerkungen zur sexuellen Orientierung

  • Zweideutige Bemerkungen

  • Unerwünschte Körperkontakte und Berührungen

  • Zeigen oder Verbreiten von unerwünschtem sexuellen oder pornographischem Material

  • Unerwünschte Blicke und Verfolgung

  • Körperliche Übergriffe mit sexuellem Bezug, Nötigung oder Vergewaltigung

Beispiele von Belästigung – ist das okay?

Es gibt keine allgemein gültige Definition, was okay ist und was nicht. Diese Grenze, was sexuelle Belästigung ist und was nicht, bestimmt die betroffene Person für sich selbst. Wenn es unangenehm ist, wenn es verunsichert, wenn es Angst macht, dann liegt sexuelle oder sexistische Belästigung vor.

Dein*e Vorgesetzte*r fordert dich auf, freizügigere Kleidung anzuziehen. Du möchtest das nicht.

Nicht okay!

Dein*e Chef*in nennt dich «Schätzli». Du magst das nicht.

Nicht okay!

In der Garderobe hängen Bilder von nackten Frauen. Es ist dir unangenehm.

Nicht okay!

Du erhältst von einer Mitarbeiter*in anzügliche Nachrichten auf deinem Handy. Du möchtest das nicht.

Nicht okay!

Was ist mit Komplimenten und Flirten?

Flirten macht beiden beteiligten Personen Spass und die persönlichen Grenzen werden respektiert. Wenn vermeintliche Komplimente oder Flirting von einer beteiligten Person als unerwünscht oder unpassend empfunden werden, dann sind sie für diese Person belästigend. Ob ein bestimmtes Verhalten sexuelle Belästigung ist oder nicht, entscheidet also immer die Person, welche sich belästigt fühlt. Die Absicht der belästigenden Person(en) spielt keine Rolle. Ein «Nein» des Gegenübers muss immer akzeptiert werden!

Gesetzliche Grundlagen

Verschiedene Gesetze regeln den Schutz vor sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz. Im Gleichstellungsgesetz ist es Artikel 4, im Arbeitsgesetz ist es Artikel 6, im Obligationenrecht Artikel 328 und im Strafgesetzbuch Artikel 198. Dein*e Arbeitgeber*in ist verpflichtet, dich vor sexueller und sexistischer Belästigung zu schützen. Am Ausbildungs- und Arbeitsplatz sind sexuelle Belästigungen verboten.

Rechtliches – Fachstelle für Gleichstellung, Stadt Zürich

Das kannst du tun, wenn du belästigt wirst

  • Nein sagen ✋
    Sage der belästigenden Person klar und deutlich «nein, ich will das nicht!» oder dass die belästigende Person aufhören soll.
  • Vertraue deinen Gefühlen
    Lass dich von der belästigenden Person, Freund*innen oder Vorgesetzten nicht verunsichern. Einzig dein Gefühl entscheidet darüber, was Belästigung ist und was nicht.
  • Sprich mit Personen, denen du vertraust
    Erkundige dich nach Ansprechpersonen für sexuelle und sexistische Belästigung im Betrieb oder in der Schule.
  • Schreibe auf, was passiert ist
    Notiere genau was, wann, wo du erlebt hast. Von Chatverläufen auf dem Handy kannst du auch Screenshots machen.
  • Hole dir Unterstützung oder melde den Vorfall
    Verschiedene Fachstellen können dir helfen. Die Links findest du unten.
  • Anzeige erstatten
    Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz sind verboten. Je nach Art der Belästigung oder des Übergriffs kannst du Anzeige bei der Polizei erstatten.

Das kannst du tun, wenn andere belästigt werden

  • Zeige, dass du da bist
    Stelle Blickkontakt her oder stelle dich neben die belästigte Person.
  • Sprich die belästigte Person an
    «Ich habe gesehen/gehört, was passiert ist. Das finde ich nicht okay. Brauchst du Hilfe?» oder «Wie fühlst du dich damit?»
  • Sprich die belästigende Person an
    Bleibe dabei ruhig und sachlich: «Ich habe gehört/gesehen, was du gerade gemacht/gesagt hast. Das finde ich nicht okay.»
  • Begleite die belästigte Person
    Wenn die betroffene Person das möchte, kannst du sie zu einem Gespräch mit einer Vertrauensperson, mit Vorgesetzten, einer Fachstelle oder der Polizei begleiten.

Wie verhältst du dich?

Viele Menschen verhalten sich sexistisch oder belästigend. Belästigung und Übergriffe geschehen nicht immer bewusst.

Frage dich selbst

  • Respektierst du die Grenzen von anderen Menschen?
  • Machst du manchmal Sprüche oder Witze über ein Geschlecht oder eine sexuelle Orientierung?
  • Machst du manchmal Komplimente, ohne sicher zu sein, dass diese erwünscht sind?
  • Sendest du Personen Nachrichten, obwohl sie kein Interesse daran zeigen?

Respektiere die Grenzen deiner Mitmenschen

  • Akzeptiere, wenn dir ein Mitmensch seine Grenzen mitteilt.
  • Entschuldige dich, wenn du selbst – absichtlich oder nicht – Grenzen überschritten hast.
  • Akzeptiere auch, wenn deine Entschuldigung nicht angenommen wird.

Hole dir Unterstützung

Wenn du nicht sicher bist, wie du dich verhalten sollst, dann hole dir Unterstützung. Fachstellen dazu findest du unten.

Belästigung melden

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Hast du Belästigung erfahren oder beobachtet? Wenn du möchtest, kannst du dies der Stadt Zürich melden. Damit hilfst du mit, dass  ... mehr lesen
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Hast du eine Frage zu sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Intergeschlechtlichkeit? Bist du lesbisch, bi, schwul, tra ... mehr lesen

Beratung und Unterstützung bei Belästigung

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Belästigt.ch bietet Online-Beratung (per Email), Tipps und Infos zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Sexuelle Belästig ... mehr lesen
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Hast du eine Frage zu sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Intergeschlechtlichkeit? Bist du lesbisch, bi, schwul, tra ... mehr lesen
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Hast du… Probleme in der Familie? Schwierigkeiten in der Schule? Liebeskummer? Zoff in Freundschaften? Fragen zu Sexualität, Drog ... mehr lesen
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Stadthausquai 17, 8001 Zürich, Schweiz
Die Fachstelle für Gleichstellung ist das Kompetenzzentrum und die Anlaufstelle für Gleichstellung in der Stadt Zürich. Sie setzt  ... mehr lesen

Wenn du als Mann jemensch belästigt hast

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Hohlstrasse 36, 8004 Zürich, Schweiz
Das mannebüro züri ist eine Beratungs- und Informationsstelle für Männer. Schwerpunkte der Arbeit sind der Umgang mit häuslicher  ... mehr lesen

Zürich schaut hin

Dieser Beitrag ist enstanden im Rahmen der Kampagne «Zürich schaut hin». Gemeinsam gehen wir gegen Sexismus, Homo- und Transfeindlichkeit in unserer Stadt vor.

Weitere Tipps und Angebote

Weitere Angebote

Hilfreiche Links und Angebote zum Umgang mit Gewalt und Konflikten.

Eine junge Frau arbeitet in einem angeblich «typischer Männerberuf».

«Typischer Frauenberuf» oder «typischer Männerberuf»? Egal!

Bei der Berufswahl spielen deine Interessen, Fähigkeiten und Chancen eine wichtige Rolle. Ob der Beruf als «typischer Frauenberuf» oder «typischer Männerberuf» gilt, darf dir dabei egal sein – denn Berufe nur für Frauen oder nur für Männer gibt es nicht.

Der Beitrag Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Das kannst du tun. erschien zuerst auf JOB SHOP / INFO SHOP.

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Vorstellungsgespräch: Welche Fragen sind erlaubt? https://www.info-shop.ch/tipps/vorstellungsgespraech-welche-fragen-sind-erlaubt/ Wed, 11 May 2022 10:21:00 +0000 https://www.info-shop.ch/?p=11702 Der Beitrag Vorstellungsgespräch: Welche Fragen sind erlaubt? erschien zuerst auf JOB SHOP / INFO SHOP.

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Bei einem Vorstellungsgespräch will dich der Betrieb kennenlernen. Dafür stellt er dir auch einige schwierige Fragen. Nicht alle Fragen sind aber erlaubt und gewisse musst du nicht beantworten.

Unerlaubte Fragen beim Vorstellungsgespräch sind manchmal schwer greifbar. Wichtig ist, dass du deinem Gefühl vertraust: Wenn du eine Frage, Aussage oder eine Situation als zu persönlich oder unpassend wahrnimmst, ist es das auch!

Welche Fragen sind beim Vorstellungsgespräch erlaubt?

Erlaubt sind grundsätzlich Fragen, die dem Betrieb helfen herauszufinden, ob du für die offene Stelle passt. Dazu gehören Fragen zu bisherigen Arbeitserfahrungen, zu deinen Fähigkeiten, zu deiner Ausbildung und zu deiner Motivation für die Stelle. Wir haben eine Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten erstellt.

Beim Vorstellungsgespräch werden auch Fragen gestellt, die schwierig zu beantworten sind. So kann dich der Betrieb zum Beispiel fragen, warum du deine Lehrstelle abgebrochen hast oder warum du nicht mehr länger in deinem alten Betrieb arbeiten möchtest Diese Fragen sind erlaubt. Und erlaubte Fragen musst du grundsätzlich vollständig und wahrheitsgetreu beantworten.

Welche Fragen sind beim Vorstellungsgespräch nicht erlaubt?

Es sind nicht alle Fragen erlaubt, und einige musst du nicht beantworten: Das Gesetz verbietet Fragen und Aussagen zu privaten Beziehungen, zur sexuellen Orientierung und auch über dein Vermögen oder deine Herkunft. Auch Fragen zu deiner Familienplanung, deiner Religion oder deiner politischen Einstellung sind nicht erlaubt. Ebenso nicht erlaubt sind Fragen und Aussagen, welche diskriminierend sind. Dazu gehören vor allem, aber nicht nur, rassistische und sexistische Aussagen.

Beispiele von nicht erlaubten Fragen sind:

  • Warum trägst du ein Kopftuch?

  • Hattest du mal Depressionen?

  • Planst du Kinder zu haben?

  • Bist du schwanger?

  • Welche Krankheiten gibt es in deiner Familie?

  • Welche Partei wählst du?

  • Hast du eine*n Freund*in?

Häufig erleben Frauen Sexismus, indem sie auf das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf angesprochen werden, Männer hingegen nicht. Oder wenn ihnen der Betrieb mitteilt, dass sie aktuell keine Person wollen, die in einem Jahr wegen Mutterschaft ausfällt.

Wichtig ist, dass du weisst, dass solche Fragen vom Gesetz her nicht erlaubt sind. Der Betrieb darf nur danach fragen, wenn es darum geht, eine Person vor einem erhöhten Risiko am Arbeitsplatz zu schützen.

Was kannst du bei unpassenden Fragen in einem Vorstellungsgespräch tun?

Darauf hinweisen

Du kannst direkt zeigen, dass du weisst, dass diese Frage nicht erlaubt ist, indem du sagst: «Ich glaube nicht, dass diese Frage mit dem Job zu tun hat.». Falls du dir unsicher bist, kannst du auch fragen, was diese Frage mit dem Job zu tun hat.

Antwort verweigern oder lügen

Bei den Fragen, die du als zu privat ansiehst, musst du nicht antworten. Vor allem, wenn die Fragen eigentlich gar nicht erlaubt sind. In diesen Fällen kannst du sagen: «Ich möchte diese Frage nicht beantworten».

Eine andere Möglichkeit ist, dass du lügst. Notlügen sind nur ausnahmsweise und nur bei unerlaubten Fragen akzeptabel. Das solltest du dir aber gut überlegen und nur machen, wenn du das Gefühl hast, du wirst durch die Wahrheit (z.B. Wunsch nach zweitem Kind) oder durch das Nichtantworten benachteiligt.

Vorstellunggespräch abbrechen

Wenn du etwas Unerlaubtes wie rassistische, diskriminierende oder sexistische Fragen im Vorstellungsgespräch erlebst, kannst du das Vorstellungsgespräch jederzeit abbrechen und gehen. Dies auch ohne dich zu rechtfertigen. Du kannst aber auch klar sagen, was dich stört und dass das nicht geht.

Den Vorfall melden oder Unterstützung holen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie du den Vorfall melden oder Unterstützung holen kannst. Du kannst auf die Geschäftsleitung des Betriebs zugehen und erzählen, was passiert ist. Es gibt folgende Stellen, bei welchen du einen Vorfall melden kannst, wo du darüber sprechen kannst oder du Unterstützung erhältst:

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Eggbühlstrasse 15, 8050 Zürich, Schweiz
Fühlst du dich wegen deiner Herkunft, Hautfarbe oder Religion ungerecht behandelt, benachteiligt oder bedroht? Erlebst du bei der  ... mehr lesen
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Stadthausquai 17, 8001 Zürich, Schweiz
Die Fachstelle für Gleichstellung ist das Kompetenzzentrum und die Anlaufstelle für Gleichstellung in der Stadt Zürich. Sie setzt  ... mehr lesen
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Hast du Belästigung erfahren oder beobachtet? Wenn du möchtest, kannst du dies der Stadt Zürich melden. Damit hilfst du mit, dass  ... mehr lesen
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Hast du… Probleme in der Familie? Schwierigkeiten in der Schule? Liebeskummer? Zoff in Freundschaften? Fragen zu Sexualität, Drog ... mehr lesen

Möchtest du für ein Vorstellungsgespräch üben?

Jugendliche und junge Erwachsene (16 bis 25 Jahre) aus der Stadt Zürich können kostenlos bei JOB SHOP / INFO SHOP einen Termin vereinbaren. Wir unterstützen dich und besprechen mit dir mögliche Fragen.

Bist du älter als 25 Jahre oder wohnst ausserhalb der Stadt Zürich? Wir unterstützen dich, eine passende Lösung zu finden.

Weitere Angebote

Eine junge Person macht mit der Hand ein Stopp-Zeichen

Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Das kannst du tun.

Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind verboten. Trotzdem erleben viele Menschen Belästigungen. Eine Belästigung ist es immer dann, wenn es deine persönlichen Grenzen überschreitet. Wo diese Grenzen liegen, entscheidest alleine du.
Vorstellungsgespräch Fragen

Vorstellungsgespräch: Häufige Fragen und Antworten

Beim Vorstellungsgespräch möchte dich ein Betrieb besser kennenlernen. Lerne die häufigsten Fragen kennen, die bei einem Vorstellungsgespräch auf dich zukommen können, und wie du darauf antworten kannst.

Vorstellungsgespräch

Vorstellungsgespräch gut vorbereiten

Bereite dich auf das Vorstellungstespräch vor: Informiere dich über den Betrieb, überlege dir eigene Fragen und übe das Gespräch.

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Lebenslauf schreiben: Inhalt, Tipps und Vorlagen https://www.info-shop.ch/tipps/lebenslauf-schreiben/ Tue, 03 May 2022 15:59:46 +0000 https://www.info-shop.ch/?p=11384 Der Beitrag Lebenslauf schreiben: Inhalt, Tipps und Vorlagen erschien zuerst auf JOB SHOP / INFO SHOP.

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Dein Lebenslauf gibt schnell und übersichtlich Auskunft über deine Person, deinen beruflichen und schulischen Werdegang und welche weiteren Erfahrungen du schon gemacht hast. Wir zeigen dir, was in deinen Lebenslauf gehört und bieten dir eine Vorlage für deinen persönlichen Lebenslauf.

Das gehört in deinen Lebenslauf

Ein typischer Aufbau eines Lebenslaufs

1. Personalien

Beginne mit deinem vollständigen Namen, Adresse, Handynummer, E-Mail, Geburtsdatum und Nationalität. Falls du keinen Schweizer Pass hast, gib hier deinen Aufenthaltsstatus an.

2. Foto im Lebenslauf

In der Schweiz ist es üblich, ein Foto im Lebenslauf zu haben. Achte darauf, dass du ein professionelles Bewerbungsfoto verwendest. Weitere Infos dazu, was ein gutes Foto im Lebenslauf ausmacht, findest du hier: Das Bewerbungsfoto im Lebenslauf.

Brauchst du ein professionelles Bewerbungsfoto? Wenn du in der Stadt Zürich wohnst, machen wir kostenlos ein Foto von dir!

3. Arbeitserfahrungen

Nenne alle Jobs, welche du schon gemacht hast. Beginne immer mit den neuesten Arbeitserfahrungen. Schreibe für jeden Job folgende Infos:

  • Von wann bis wann (Monat und Jahr)
  • Deine Funktion (z.B. Mitarbeiter Verkauf)
  • In welchem Betrieb
  • Arbeitsort

Eine Schnupperlehre oder ein Praktikum kannst du auch unter Arbeitserfahrungen erwähnen. Falls du eine abgeschlossene Lehre hast und arbeitest, musst du die Schnuppererfahrungen nicht mehr erwähnen.

4. Ausbildung und Schule

Im Lebenslauf erwähnst du auch deine Ausbildung (-en), allfällige Weiterbildungen und welche Schulen du besucht hast. Schreibe für jede Ausbildung folgende Infos:

  • Von wann bis wann (Monat und Jahr)
  • Name der Ausbildung (z.B. Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ)
  • Name der Schule
  • Ort der Schule

Auch hier gilt: Immer das Neueste zuerst.

5. Sprachen und weitere Fähigkeiten

Sprachen können eine nützliche Fähigkeit für deinen Job sein. Gib alle Sprachen an, welche du sprichst. Schreibe jeweils, wie gut du eine Sprache beherrschst: Erstsprache, fliessend, sehr gut, gut oder Grundkenntnisse.

Hast du ein Sprachdiplom gemacht? Erwähne den Sprachtest und das Sprachniveau (z.B. Cambridge First, B2)

Wenn du möchtest, kannst du zwischen deinen mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnissen unterscheiden.

Kannst du das Zehnfingersystem, hast Erfahrungen beim Bedienen der Kasse oder darfst Stapler fahren? Schreibe diese besonderen Fähigkeiten auch auf. Du kannst auch spezielle Apps aufzählen, welche du bedienen und für die Arbeit nutzen kannst (z.B. Microsoft Office oder Adobe Photoshop).

6. Interessen und Hobbys

In diesem Abschnitt hast du die Möglichkeit dem Betrieb eine weitere persönliche Seite von dir zu zeigen. Neben deinen Hobbys kannst du hier zum Beispiel auch kulturelles Engagement, Freiwilligenarbeit oder Arbeit in Vereinen aufzeigen.

7. Referenzen

Referenzen sind Personen, welche dich gut kennen und etwas Gutes über dich aussagen können. Referenzen können zum Beispiel ehemalige Vorgesetzte oder Lehrpersonen von dir sein. Gib Referenzen an, die dich jetzt kennen: Idealerweise liegt euer Kontakt nicht länger als ein, zwei Jahre zurück.

Wichtig: Frage die Personen immer zuerst, bevor du sie als Referenzen aufführst.

All diese Information passen meist auf eine oder zwei Seiten. Wenn du noch jung bist und wenig Arbeitserfahrungen gemacht hast, reicht eine Seite.

Worauf muss ich achten, wenn ich einen Lebenslauf schreibe?

Folgende Punkte sind wichtig, wenn du einen Lebenslauf schreibst:

  • Fehlerfrei: Lass den Lebenslauf auf Fehler überprüfen – zum Beispiel von uns.
  • Vollständig: Erwähne alle Arbeitserfahrungen und Fähigkeiten von dir.
  • Aktuell: Vergiss deine aktuelle Beschäftigung nicht und überprüfe deine Personalien.
  • Übersichtlich: Gruppiere die Infos in Abschnitten und schreibe immer das Neueste zuerst.
  • Gestaltung: Nimm dir Zeit für die Gestaltung, damit dein Lebenslauf gut aussieht. Entscheide dich für 1-2 Schriften und Farben, aber nicht mehr.

Vorlage für den Lebenslauf

Wenn du möchtest, kannst du eine Vorlage für deinen Lebenslauf verwenden. Wichtig ist, dass du den Lebenslauf auf dich anpasst.

Vorlage Lebenslauf (Word)

Du kannst diese Word-Vorlage nutzen, wenn du einen Lebenslauf schreiben möchtest.

Weitere Tipps und Infos zum Thema «Bewerbung»

Was gehört in eine Bewerbung?

In eine vollständige Bewerbung gehören mehrere Unterlagen. Wir zeigen dir welche Bewerbungsunterlagen du brauchst und was die richtige Reihenfolge ist.

Bewerbungsfoto im Lebenslauf

Das Bewerbungsfoto im Lebenslauf

Das Bewerbungsfoto in deinem Lebenslauf gibt einen ersten Eindruck von dir. Ein gutes Bewerbungsfoto wirkt aktuell, freundlich und professionell gemacht. In der Stadt Zürich kannst du auch kostenlose Bewerbungsfotos machen lassen.

Weitere Angebote

Hilfreiche Links und Angebote zum Thema «Stellensuche».

Hast du Fragen zu deinem Lebenslauf?

Wir unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene bei der (Lehr-) Stellensuche und beim Lebenslauf schreiben.

Voraussetzungen:

  • Du wohnst in der Stadt Zürich
  • Du gehst nicht mehr zur Schule
  • Du bist nicht älter als 25 Jahre

Bist du älter als 25 Jahre, gehst noch zur Schule oder wohnst ausserhalb der Stadt Zürich? Wir unterstützen dich, eine Lösung zu finden.

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